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Reale Investitionen in Blockchain -Währungen sind riskant genug

Wenn Sie eine Anlage tätigen wollen, sollten Sie sich mit den dazu erforderlichen Voraussetzungen vertraut machen, riskante Anlagen sollten nur mit hinreichender Anlageerfahrung getätigt werden.

Sie können bei Anlagen mit stark schwankenden Kursen sowohl hohe Gewinne als auch hohe Verluste machen.

Sie benötigen zur realen Anlage eine Handelsplattform, die entsprechende Transaktionen für Sie ausführt. Man eröffnet also erst ein Handelskonto bei dem ausgewählten Anbieter.

Geeignete Anbieter lassen sich gleichfalls im Internet finden, Angebote gibt es von internationalen Unternehmen, z. B. etoro. Auch deutsche Börsen bieten Handelsplattformen an, z. B. Börse Stuttgart digital exchange.

Zahlreiche Bewertungen zu den seriösen Anbietern im Internet helfen sich dann für eine der Optionen entscheiden.

Über diese Plattform kann dann der Handel erfolgen, die Entscheidung welche Währung wann zu welchem Kurs gekauft werden soll, trifft man dann selbst. Auch ein Verkauf einer Anlage wird von Ihnen veranlasst, die realisierten Erlöse werden umgehend, nach Abzug gegebenenfalls fälliger Gebühren oder Steuern, Ihrem Kontogutgeschrieben.

Auf den Seiten der Anbieter werden auch Informationen zu den Anlagen und zum Handel allgemein zur Verfügung gestellt, so dass man sich vor der Anlageentscheidung auch informieren kann.

Einige Anbieter bieten auch Optionen an, die Entscheidungen anderer Anleger für sich zu übernehmen, deren Entscheidungen zu kopieren.

Wie immer im digitalen Handel gilt der Hinweis, dass man vor Eingabe persönlicher Daten den Betreiber des Internetangebots prüfen sollte. Im Impressum der Seite steht, wo der Sitz des Betreibers liegt (Inland oder Ausland) oder ob es eine Firma oder eine einzelne Person ist.

Auch der Name des Anbieters kann gegoogelt werden mit Zusatz Ärger / Probleme.

Dann erhält man schon einen Eindruck, ob es sich um einen Anbieter handelt, mit dem man ins Geschäft kommen möchte.


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Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27.04.2021 entschieden, dass Kauseln in den AGB's einer Bank unwirksam sind, die besagen, dass der Kunde durch Schweigen einer Änderung zustimmt. Folgen dieses Urteils, Kunden, die in der Vergangenheit von AGB-Änderungen betroffen waren, keine Zustimmung gegeben haben aber erhöhte Gebühren zahlen mussten, können diese zurück verlangen.



Für weitere Informationen nutzen Sie den Link oder nutzen Sie meine Kontaktmöglichkeiten



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Um den Folgen der Coronapandemie zu begenen und um europäischen Vorgaben zu erfüllen, wird die Bundesregierung per Gesetz rückwirkend zum 01.10.2020 die Verfahrensdauer für Insolvenzen von überschuldeten Unternehmen, Selbstständigen und Privatpersonen von sechs auf drei Jahre verkürzen.

Konsequenz aus der Verkürzung: auch die außergerichtlichen Schuldenregulierungen können sich an dieser Laufzeit orientieren.

Über das Verfahren an sich und zu den Möglichkeiten eines Neuanfangs nach einer finanziellen Krise sollte man sich zeitnah informieren. Es ist zu erwarten, dass die Anzahl der Verfahren erheblich zunehmen werden. Hinzu kommt, dass die Wartelisten vieler Beratungsstellen schon jetzt voll sind.

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Rechtsanwalt Oldemeyer Vielen Dank und auf Wiedersehen

Vielen Dank,

auf Wiedersehen

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