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Strafverteidigung

"Es ist die Pflicht eines Verteidigers, eine nicht prozessgerechte Verurteilung mit allen rechtlichen Mitteln auch dann zu verhindern, wenn sie materiell richtig wäre."

(Hans Dahs)

Falsches Vorgehen in Bußgeld -und Strafsachen kann irreparable Folgen für das Verfahren haben. Es ist daher dringend angeraten, sich umgehend ab Kenntnis der Einleitung eines gegen sich gerichteten Verfahrens beraten und soweit erforderlich vertreten zu lassen. Vor dieser fachkundigen Beratung sollte grundsätzlich - das Recht eines Beschuldigten zu schweigen - wahrgenommen werden.

 

In Bußgeldverfahren stehe ich Ihnen zur Prüfung der formalen und materiellen Grundlagen zur Verfügung und vertrete Ihre Rechte vor Gericht.

 

Als Strafverteidiger verteidige ich Ihre Rechte in allen Stadien des Ermittlungs- und Gerichtsverfahrens. In eiligen Fällen (Verhaftung, Durchsuchungsbeschluss) bin ich unter der Notrufnummer 01573- 4514885 erreichbar.

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