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Aktuelles und Interessantes...

Hier finden Sie Wissenswertes und Anlagen, diese Sie herunterladen und/oder

ausdrucken können.

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Preiserhöhung - Wenn Amazon und Co teurer werden wollen.

Nur weil"Alles teurer wird"

Nicht jede Preiserhöhung ist hinzunehmen.

Es kommt immer noch darauf an.

Was Ist mit den Vereinbarungen in den vertraglichen Grundlagen in Einklang zu bringen?!  Was dürfen diese Firmen und was nicht.?

Stichwort - Zinsnachberechnung

Stichwort-Verjährung

Auch wenn der Bundesgerichtshof den Anspruch auf eine Korrektur der Zinsen bejaht hat, eine Neuberechnung und die Erstattung in vollem Umfang sind eher selten.

Das liegt an der Tatsache, dass es immer noch kein verbindliches Urteil gibt wie und mit welcher Berechnungsgrundlage -Zinsreihe-  die Zinsenausgerechnet werden sollen. So hat der BGH in einem Urteil zu dieser Frage, die die Angelegenheit an das zuständige OLG zurückverwiesen.

Zu der neuen Berechnung wird wohl wieder der BGH angerufen werden.

Es kann also noch dauern...........!

Bitte denken Sie bei gekündigten Verträgen an die Verjährung.

Wohlverdiente Klatsche für die Banken


Dieses Gerichtsurteil wird teuer, die Banken müssen, die zu ihren Gunsten falsch
berechneten Zinsen korrigieren.


Wichtig: gegenwärtig erfolgt dies nur auf Anforderung des Kontoinhabers, aktiv werden
lohnt sich.


Der BGH hat entschieden. Den Sparern stehen die Zinsen aus den Sparverträgen zu. Einer
Verjährung der Ansprüche mit Beendigung des Vertrages erteilte das Gericht eine Absage.
Bei verschiedenen Sparverträgen wurden Zinsanpassungsklauseln vereinbart, die es der
Bank erlauben sollten, einseitig eine Veränderung der Zinshöhe vorzunehmen und dies
lediglich durch Aushang im Kassenraum bekannt zu machen.

Die Banken haben die Zinsanpassungen zu Unrecht zu ihren Gunsten gerechnet, Zinssteigerungen zu geringberücksichtigt, Zinssenkungen zu hoch berechnet. Beides ging zu Lasten der Sparer.


Diese Berechnung müssen nun über die gesamte Laufzeit der Verträge hinweg neu
berechnet werden. Erfahrungsgemäß ergeben sich dadurch pro Vertrag 4-stellige
Nachzahlungen für die Sparer.

Sie sind unsicher ob Ihre Verträge auch betroffen sind - gerne schauen wir uns Ihre Unterlagen an.

Betrug mit Bitcoin & Co - Anlegen aber richtig
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Kryptowährungen sind Gegenstand vieler Berichte, die Technik des Blockchains gilt als
Zukunftstechnik und die Kurse, der auf dieser Technik basierenden Währungen, versprechen den
Investoren, aufgrund der starken Schwankungen, hohe Renditemöglichkeiten.
Ebenfalls im Internet kann man dann sogar auf seriösen Seiten lesen, welche prominenten
Persönlichkeiten viel Erfolg mit Anlagen, z. B. in Bitcoin erzielt haben.
Man kann dann leicht versucht sein, auf den Zug aufzuspringen.
Auf keinen Fall sollten Sie auf diese „Artikel“ in dem Werbeblock der Internetseite klicken, diese
lenken Sie in keinem Fall zu einer seriösen Anlageoption in Blockchain Währungen.
In der Regel führen diese, Ihre Aufmerksamkeit erheischenden Werbungen nicht zu einer realen
Anlage. Das eingeforderte Geld wird nicht angelegt, sondern dem Anleger wird die Anlage nur
vorgegaukelt, indem fiktive Buchungen und Transaktionen vorgenommen werden. Auch die großen
Anlagegewinne werden nur vorgetäuscht.
Eine Realisierung und Auszahlung der Anlage und der Gewinne erfolgt nicht, es werden vielmehr
Gebühren und Steuerzahlungen angefordert, die zunächst vor einer Auszahlung noch erbracht
werden müssen. Diese Anforderungen vor Auszahlung eines Guthabens dienen nur dazu, weitere
Zahlungen von Ihnen zu erhalten und hohe Hürden aufzubauen, um Sie von weiteren Forderungen
abzuhalten.
Es handelt sich um ein typisches Betrugsschema, das darauf gerichtet ist, die Opfer unter der
Vorspiegelung großer finanzieller Vorteile (Gewinne) zu realen Zahlungen an die Täter zu verleiten.
Die Anlage der von Ihnen gezahlten Gelder wird nur simuliert auch die Gewinne sind nicht tatsächlich
entstanden, sondern gleichfalls simuliert, um bei Ihnen den Eindruck zu erwecken, Ihr Geld
erfolgreich angelegt zu haben.
Kurz gesagt, es gibt bei diesen „Anlagen“ keine Gewinne und auch Ihre eingebrachten Beträge sehen
Sie nicht wieder. Die Betrüger sitzen regelmäßig im Ausland, eine strafrechtliche Verfolgung wie auch
eine zivilrechtliche Klage zum (Rück-) Erhalt der gezahlten Gelder ist schwierig.
Wenn Sie also darüber nachdenken, auf den Zug aufzuspringen, machen Sie sich nicht zu einem
leichten Opfer, gehen Sie es richtig an.
Der Weg zu einer Anlageinvestition führt nicht über eine marktschreierischen Werbung zum Erfolg.
Auch gibt es keine garantierten Gewinne bei Anlagen.

Änderungen Inkasso

 

Weniger Kosten:

  • Geringere Zahlungen der Schuldner, wenn die Forderung auf ein erstes Mahnschreiben hin beglichen wird, soll nur ein Gebührensatz von 0,5 gelten. Derzeit machen Inkassodienstleister im Durchschnitt einen Satz von 1,1 geltend.

  • Bei Kleinforderungen bis 50 Euro lag die Gebühr bisher bei 45 Euro und soll in Zukunft nur 18 bis 36 Euro betragen.

  • bei unbestrittenen Forderung soll der Gebührensatz auf 0,9 beschränkt werden.

  • Die Einigungsgebühr, auf Grund von Zahlungsvereinbarungen sollen bei Forderungen bis 500 Euro um etwa die Hälfte gesenkt werden.

  • Eine Kostendopplung durch eine Einbeziehung von sowohl Inkassodienstleistern als auch Rechtsanwälten soll künftig ausdrücklich ausgeschlossen werden.

 

Es soll informiert werden:

  • welche Kosten eines Inkassodienstleisters oder eines Rechtsanwalts im Falle eines Verzugs auf die Betroffenen zukommen.

  • vor dem Abschluss von Zahlungsvereinbarungen über Kosten für Ratenzahlungs- und Stundungsvereinbarungen neben den Hauptkosten auch die Nebenkosten.

  • Vor Abgabe eines Schuldanerkenntnisses über die Rechtsfolgen eines solchen Schuldanerkenntnisses

  • schon beim ersten Kontakt darüber, in wessen Auftrag sie handeln, um welchen Vertrag genau es geht und welche Kosten bei Verzug entstehen könnten.

  • Bei Warenbestellungen Dritter auf ihren Namen im Internet, müssen Sie in dem Fall, dass ihre Anschrift vom Inkassodienstleister durch eine Adressermittlung in Erfahrung gebracht wurde, auf diesen Umstand hingewiesen werden. Zudem ist ihnen mitzuteilen, wie sie auf den Fehler gegenüber dem Inkassodienstleister hinweisen können.

  • Inkassodienstleister und Rechtsanwälte müssen gegenüber Verbrauchern künftig die für sie zuständige Aufsichtsbehörde angeben.

Post vom Inkasso ?!

Haben Sie Post vom Inkassodienst bekommen und wissen nicht warum?

Dann sollten Sie die Forderung schriftlich, wegen des Nachweises, gegenüber dem Inkassobüro bestreiten und Unterlagen zum Vorgang einfordern.

Sie können auch den im Anschreiben genannten Gläubiger gem. Art. 15 DS-GVO anschreiben  und ein Auskunftsersuchen zu der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stellen. Dieses Anschreiben richten Sie an den Datenschutzbeauftragten der Firma, den Sie in den Informationen des Unternehmens zu Datenschutz finden.

Dieser Schritt empfiehlt sich besonders, wenn Sie von einer Personenverwechslung oder Datenklau ausgehen.

36 Statt 72
Bankgebühren und Zinsen

Prämiensparverträge-unzulässige Kündigung und falsche Zinsberechnung

Spakassen kündigen in großem Umfang, die mit ihren Kunden abgeschlossenen Prämiensparverträge. Die Begründung der Bank wird zumeist mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs als Grundlage für das Recht zur Kündigung verbunden. Die von der kündigenden Bank Entscheidung betrifft nur Verträge mit unbestimmter Laufzeit und vollständigem Erreichen aller vereinbarten Prämienstufen. Es ist daher sinnvoll, Verträge zu prüfen oder fachkundig prüfen zu lassen, bevor die Kündigung akzeptiert wird. Im Falle einer unberechtigten Kündigung ist der Vertrag von der Bank fortzusetzen, die Zinsen und Prämien sind dann weiterhin von der Bank zu zahlen.

+  - Zinsen

Ungeachtet der Frage der Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Prämiensparvertrags, ist auch die einseitig von der Bank während der Vertragslaufzeit im Rahmen der vereinbarten Zinsanpassung vorgenommene Zinsberechnung dahingehend zu prüfen, ob die Berechnungen der Zinsänderungen nach objektiven Kriterien  oder einseitig zu Gunsten der Bank berechnet worden sind.

Darlehensverträge und Widerruf

Darlehnsverträge

Am 26.März 2020 hat der EUGH in Luxemburg ein Urteil gesprochen, um Klarheit in das Widerrufsverfahren bei Darlehensverträgen zu bringen. Dieses Urteil ist interessant auch für viele Bürger in Deutschland die Darlehensverträge ( Auto-, Bau-, und Verbraucherkredite) nach 2010 abgeschlossen haben.

Zu klären war die Frage der Gestaltung der Widerrufsbelehrung. Das Gericht hat über einen Passus in der Belehrung entschieden, der in den Verbraucherdarlehensverträgen seit 2010 enthalten und auch in dem gesetzlichen Muster vorgegeben ist.

 

Der Europäische Gerichtshof hat nun geurteilt, dass dieser Passus nicht geeignet ist den Verbraucher über seine Rechte zu belehren.

 

So stellte das Gericht fest, dass eine Kaskadenverweisung die Rechte des Verbrauchers nicht unterstützt. Mit einer so gestalteten Widerrufsbelehrung in einem Darlehensvertrag, ist  der Endverbraucher nicht in der Lage, anhand seines Vertrages den Umfang seiner vertraglichen Verpflichtungen zu überprüfen und zu bestimmen. Der Verbraucher kann unter diesen Bedingungen nicht  einfach für sich klären , ob der ihm vorgelegte Vertrag alle erforderlichen Angaben enthält, bzw erst recht nicht ob die Widerrufsfrist zu laufen begonnen hat.

Damit besteht für Verbraucher in Deutschland nun die Möglichkeit, ihre Verträge im Zusammenhang nmit diesem Urteil überprüfen zu lassen.

Gerne übernehme ich diese Überprüfung für Sie und erkläre Ihnen Ihre Rechte und Möglichkeiten.

Zur Zulässigkeit der Bewertungsdarstellung von Unternehmen aufeinem Internet-Bewertungsportal

Urheberrecht

(www.yelp.de)
BGH Urteil vom 14. Januar 2020 - VI ZR 496/18 (u.a.)
Urteil des VI. Zivilsenats vom 14.1.2020 - VI ZR 496/18 -

Ein Bewertungsportal darf neben einer kategorisierten Angabe von
Bewertungen der Besucher der Seite eine Einstufung als gegenwärtig
empfohlen oder gegenwärtig nicht empfohlen verbreiten, die auf aktuellen
Bewertungen des Unternehmens basiert und nicht die vollständigen
Empfehlungen der Besucher berücksichtigt.
‚Die rechtlich geschützten Interessen der Klägerin überwiegen nicht die
schutzwürdigen Belange der Beklagten. Die Anzeige des Bewertungs-
durchschnitts und der Einstufung von Nutzerbewertungen als "empfohlen" oder
"nicht empfohlen" sind durch die Berufs- sowie Meinungsfreiheit geschützt; ein
Gewerbetreibender muss Kritik an seinen Leistungen und die öffentliche
Erörterung geäußerter Kritik grundsätzlich hinnehmen.‘

Eine auf aktuellen Bewertungen auf einem Bewertungsportal basierende
Empfehlung eines Unternehmens ist sach- und interessengerecht.
Unternehmen, die Leistungen auf dem Markt anbieten, können sich nicht auf
alten positiven Bewertungen ihrer Leistungen ausruhen.
Der Besucher der Bewertungsportals ist an der gegenwärtigen
Leistungsqualität eines Unternehmens interessiert, wenn er die Frage einer
Inanspruchnahme der Leistungen des Unternehmens abwägt.
Das Portal hatte die Kriterien der Erstellung der Bewertungen und der
Empfehlungsbewertung dem Rezipienten deutlich dargelegt, die somit vom
Portal auf diese Weise gewonnene Empfehlungsbewertung stellte keine
unwahre Tatsachenbehauptung dar.

Die wichtigsten Grundsätze für Beschuldigte im Ermittlungsverfahren

Wenn Sie von, einem Ermittlungsbeamten oder schriftlich die Mitteilung
erhalten, dass Sie als Beschuldigter eines Ermittlungsverfahrens gelten, sind
die nachfolgenden Grundsätze einzuhalten.
- keine Erklärung zum Sachverhalt abgeben,
- keine Fragen beantworten,
- keine Vernehmungstermine bei der Polizei wahrnehmen,
bevor Sie Gelegenheit hatten, die Ermittlungsakte einzusehen und sich zu den
Inhalten der Akte fachkundig beraten zu lassen.
Der Moment einer Mitteilung, Beschuldigter eines Verfahrens zu sein, ist der
schlechteste Zeitpunkt, Erklärungen abzugeben. Zugleich hat man ein großes
Bedürfnis, die Sache so schnell wie möglich aus der Welt zu schaffen.
Ermittlungsbeamte machen sich diesen Impuls zu Nutze und wirken auf
sofortige Reaktionen hin.
Der Polizist, der Sie angehalten hat, leitet regelmäßig sein Gespräch mit Ihnen
ein, indem er Sie fragt: ‚Sie wissen, warum ich Sie angehalten habe?‘
Der Sie einer rechtswidrigen Handlung verdächtigende Beamte wird Ihnen
auch regelmäßig die Anregung geben, dass Sie Ihre Sicht der Dinge schildern
sollten, dann werde sich die Sache schnell aus der Welt schaffen lassen.
Auch wenn es schwerfällt dem Druck zu widerstehen, ist die einzig richtige
Erklärung zu diesem Zeitpunkt, dass keine Aussage gemacht wird.
Das Recht zu Schweigen ist ein elementares Recht eines Beschuldigten. Erst
wenn der Beschuldigte Kenntnis über den Sachverhalt hat und darüber was
bereits ermittelt wurde, kann eine angemessene Reaktion auf den Vorwurf
erfolgen.

Grundsätze Strafrecht

Kfz-Halter kann bei Verstoß gegen die Parkordnung auf "erhöhtesParkentgelt" haften,

 wenn er seine Fahrereigenschaft nur
pauschal bestreitet, ohne den Fahrer zu benennen
Urteil des BGH vom 18. Dezember 2019 - XII ZR 13/19
„Es ist dem Halter, der unter Beachtung seiner prozessualen Wahrheitspflicht bestreitet, selbst gefahren zu sein, regelmäßig selbst mit einem gewissen zeitlichen Abstand ohne weiteres möglich und zumutbar, jedenfalls die Personen zu benennen, die im fraglichen Zeitraum die Möglichkeit hatten, das Fahrzeug als Fahrer zu nutzen. Denn er hat es regelmäßig in der Hand, wem er das Fahrzeug überlässt.“
So das Urteil aus Karlsruhe.
In dem zu Grunde liegenden Fall wurde ein PKW auf einem privat bewirtschaftetem Parkplatz abgestellt und die Höchstparkdauer überschritten. Die Halterin verneint dort geparkt zu haben, nannte aber auch keinen möglichen Fahrer.
Vorausgesetzt ist das ein wirksamer Vertrag über die Nutzung des privaten Parkplatzes zustande kam. Die Bedingungen für das Abstellen des Fahrzeuges auf dem Parkplatz muss der Fahrer vor dem Befahren des Parkplatzes zur Kenntnis nehmen können. Es muss auch darüber informiert werden,
mit welchen Konsequenzen er bei einem Verstoß gegen diese Vorgaben zu rechnen hat. Der BGH geht hier von einem Anscheinsbeweis aus, der Halter eines Fahrzeuges muss also aktiv wiederlegen gefahren zu sein.
Diese Entscheidung ist rechtlich fragwürdig. Wie schon bei der Anschlussinhaberhaftung beim Urheberrecht, verlässt der BGH, die auch ihn bindenden Vorgaben des Prozessrechts zugunsten einer Partei des Verfahrens. Wie auch im Urheberrecht profitiert davon ein wirtschaftliches Modell, das auf prädatorische Gewinnoptimierung ausgerichtet ist. Während beim Urheberrecht die Frage der Beweisbarkeit von Handlungen zumindest problematisiert werden kann, liegt im fall der Parkraumbewirtschaftung diese Problematik nicht vor. Der BGH stellt nicht in Abrede, dass der erforderliche Beweis von dem Bewirtschafter erbracht werden kann, es soll ihm nur nicht zugemutet werden.

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