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Verbraucherrecht und Vertragsrecht

"Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat."

(§145 BGB)

bedeutet: Vertrag ist Vertrag

Aber

kein Vertrag wird für die Ewigkeit geschlossen. So gibt es gesetzliche Regelungen je nach Vertrags - und/oder Vertriebsform.

Sie haben einen Vertrag geschlossen oder wollen einen Vertrag schließen, der möglicherweise weitreichende Folgen für Sie haben kann.

Ich berate Sie zu Fragen und Fallen vor Vertragsschluss sowie zu Ihren Rechten und Möglichkeiten und nach erfolgtem Vertragsschluss. Auch vor Gericht setze ich mich für Ihre Rechte ein.

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