Fachanwalt Bank- & Kapitalmarktrecht
Rechtsanwalt & Strafverteidiger
Prämiensparverträge - Ihr Anspruch auf Zinsen!!!
Obwohl das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen (BaFin) die Banken dazu verpflichtet hat - - sie weigern sich noch immer ,mit den verschiedensten Begründungen, die Zinszahlungen an ihre Sparer nachzurechnen und zu korrigieren.
Worum geht es?
Viele von Ihnen haben solche Sparverträge abgeschlossen. Es gibt sie mit festen und mit variablen Zinsen während der Laufzeit.
Im Vertrag zu den Sparverträgen mit variablen Zinsen ist festgelegt, welche Möglichkeiten eine Bank hat die Zinshöhe anzupassen.
Dabei wurde in der Vergangenheit regelmäßig ein einseitiges Anpassungsrecht zugunsten der Banken vereinbart und auch praktiziert.
Dies haben die Banken dann zu ihren eigenem Vorteil genutzt und die Zinsen falsch berechnet. Zinserhöhungen wurden nicht in einem - dem Steigerungsfaktor entsprechenden - Umfang umgesetzt, vor Allem aber wurden die sinkenden Zinsen über die tatsächliche Absenkung der Marktzinsen hinaus zu Lasten der Sparer abgesenkt.
Zusammengefasst bedeutet das: Sie haben über die Jahre hinwegzu wenig Zinsen erhalten!
Dieser Umstand war bereits Gegenstand zahlreicher Verfahren gegen die Banken und führte zu der Aufforderung der BaFin, die Banken sollten Kontakt mit ihren Sparern aufnehmen und die Zinsen korrigieren und entsprechend gutschreiben.
In Folge haben viele der betroffenen Banken Rechtsmittel gegen die Verfügung einlegt und spielen auf Zeit.
Daher sollten Sie jetzt tätig werden: Lassen Sie Ihre Verträge prüfen und die Zinsen nachberechnen... Sie werden sich wundern.
Wenn Sie möchten, stehe ich Ihnnen mit Rat und Tat zur Seite @