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AutorenbildRechtsanwalt Oldemeyer

Begriffe schaffen Recht

Haben Sie schon mal eine Raubkopie besessen?

Oder war es doch nur eine Kopie, die Sie selbst zur Sicherheit gemacht haben, vielleicht hat auch ein Dritter Ihnen einen Mix seiner Lieblingslieder geschenkt?

Die Handlungen sind die gleichen aber es klingt doch gleich ungemein drastischer wenn man raubkopiert. Juristisch fundiert ist das nicht, es ist Marketing.

Strafgesetzbuch (StGB) § 249 Raub (1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Das Kopieren von Daten ist kein Raub, es handelt sich nicht um eine Gewalt- handlung, die Kopie ist nicht einmal grundsätzlich verboten, die Weitergabe der kopierten Daten kann verboten sein.

Die Verhinderung von Raubkopien lässt sich besser lobbiisieren als eine Verhinderung unberechtigter Datenweitergabe.

Eine Raubkopie können Sie demnach nur besessen haben, wenn Sie eine Kopie als Sache einem anderen unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben Kopien abgenommen haben.

P.S.: Im angloamerikanischem Raum spricht an von: „pirated material“. Das diese Begrifflichkeit nicht den „Schockeffekt“ einer Raubkopie auslösen kann, zeigt sehr deutlich der Erfolg der Piratenpartei, deren einzige Programmatik der freie Informationsaustausch war.

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