Rechtsanwalt Oldemeyer22. Mai 20201 Min. LesezeitMuss man wissen....MilchMargG §2 Abs1 Nr1Milch ist das durch ein- oder mehrmaliges Melken gewonnene Erzeugnis der normalen Eutersekretion von zur Milcherzeugung gehaltenen Tierarten.
MilchMargG §2 Abs1 Nr1Milch ist das durch ein- oder mehrmaliges Melken gewonnene Erzeugnis der normalen Eutersekretion von zur Milcherzeugung gehaltenen Tierarten.
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