
Rechtsanwalt Oldemeyer
Muss man wissen....
MilchMargG §2 Abs1 Nr1
Milch ist das durch ein- oder mehrmaliges Melken gewonnene Erzeugnis der normalen Eutersekretion von zur Milcherzeugung gehaltenen Tierarten.
MilchMargG §2 Abs1 Nr1
Milch ist das durch ein- oder mehrmaliges Melken gewonnene Erzeugnis der normalen Eutersekretion von zur Milcherzeugung gehaltenen Tierarten.